UVP und VERKAUF erklärt: Unser Engagement für ehrliche Preisgestaltung
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🛍️ Wie wir Preise anzeigen: Transparenz bei UVP, ANGEBOT und durchgestrichenen Preisen
🔎 Kurze Zusammenfassung
- Durchgestrichene Preise = ausschließlich die offizielle unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers
- Nie frühere Ladenpreise, nie Preise von Vergleichsportalen
- Deutschland & Österreich: UVP darf angezeigt werden, wenn sie deutlich und eindeutig gekennzeichnet ist – voll rechtskonform nach deutschem und österreichischem Recht
- EU (außer DE/AT) & Schweiz: UVP-Vergleiche werden regulär angezeigt
- Vollständig rechtskonform mit EU-Recht gegen unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG)
📘 Was bedeutet der durchgestrichene Preis?
✔ Offizielle unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers
Der durchgestrichene Preis stellt ausschließlich die offizielle UVP dar, die vom Hersteller vorgegeben ist.
❌ Kein früherer Preis unseres Ladens
Wir verwenden niemals frühere Ladenpreise als Vergleichswerte.
❌ Keine künstlichen oder aufgeblähten „früher“ Preise
Keine falschen Rabatte, keine aufgeblasenen „früher/jetzt“-Preise.
✔ 100 % nachprüfbar
Jede UVP stammt direkt aus offizieller Herstellerdokumentation.
🎯 Warum wir ausschließlich UVP verwenden
Wir setzen auf Offenheit statt auf künstliche Werbetricks. Unsere Grundsätze:
- Keine falschen Rabatte
- Keine manipulierten Vergleichspreise
- Keine kurzfristige Preiserhöhung
- Keine irreführenden „früher“ Preise
Wenn Sie ANGEBOT sehen, bedeutet das immer:
Ein echter Preisvorteil gegenüber der offiziellen UVP.
⚖️ Rechtliche Grundlage (EU-Richtlinie 2005/29/EG – Unlautere Geschäftspraktiken)
Das relevante EU-Recht verlangt:
- Klare Herkunft der Vergleichspreise
- Keine irreführenden Angaben
- Transparente Kennzeichnung
Da wir nur offizielle UVP verwenden:
- zeigen wir keine früheren Ladenpreise an
- benötigen wir keine 30-Tage-Preisverläufe
- bleiben wir voll rechtskonform mit EU-Vorschriften
Offizieller EU-Text:
Richtlinie 2005/29/EG (Unlautere Geschäftspraktiken)
🇩🇪🇦🇹 UVP in Deutschland & Österreich
In Deutschland und Österreich darf die UVP angezeigt werden, solange sie deutlich und eindeutig als Herstellerpreis gekennzeichnet ist. Dies entspricht vollständig dem nationalen Recht, wenn die Kennzeichnung klar erfolgt.
In DE & AT:
- UVP darf bei klarer Kennzeichnung gezeigt werden
- Keine früheren Ladenpreise werden verwendet
- Keine irreführenden „früher“ Preise
- ANGEBOT-Schilder können zur zusätzlichen Rechtssicherheit verborgen werden
🇪🇺 Andere EU-Länder
In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten dürfen UVP-Vergleiche angezeigt werden, sofern sie:
- genau
- transparent
- deutlich gekennzeichnet
Da wir nur echte UVP-Werte verwenden, ist die Anzeige voll rechtskonform.
🇨🇭 Schweiz
Die Schweiz hat eigene Preisvorschriften. Da wir nur offizielle UVP verwenden, kann ANGEBOT ohne rechtliche Bedenken angezeigt werden.
- Keine EU-Omnibus-Regeln
- Keine 30-Tage-Regel
- Keine Anforderungen an Preisverläufe
🤝 Unser Transparenzversprechen
Wir garantieren:
- Ehrliche Preisgestaltung
- Keine künstlichen Rabatte
- Nur echte Hersteller-UVP
- Klare Kennzeichnung in jedem Land
- Vollständig nachvollziehbare Preisstruktur
❓ FAQ – Häufig gestellte Fragen
Warum ist der durchgestrichene Preis höher als der aktuelle Preis?
Weil er die offizielle UVP widerspiegelt.
Ist das ein früherer Preis Ihres Ladens?
Nein. Wir zeigen niemals frühere Ladenpreise an.
Warum sehe ich in Deutschland oder Österreich kein ANGEBOT?
Weil ANGEBOT-Schilder dort zur maximalen Rechtssicherheit verborgen werden können, auch wenn die UVP bei klarer Kennzeichnung gezeigt werden darf.
Sind Ihre UVP-Werte nachprüfbar?
Ja. Alle Werte stammen aus offizieller Herstellerdokumentation.