UVP und SALE erklärt: Unser Engagement für faire Preise
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🛍️ Wie wir Preise anzeigen: Transparenz bei UVP, ANGEBOT und durchgestrichenen Preisen
🔎 Kurze Zusammenfassung
- Durchgestrichene Preise = explizit die offizielle UVP des Herstellers
- Nie frühere Shop-Preise, nie Vergleichsportale-Preise
- Deutschland & Österreich: UVP darf angezeigt werden, wenn sie klar und eindeutig gekennzeichnet ist – vollumfänglich rechtskonform nach deutschem und österreichischem Recht
- EU (außer DE/AT) & Schweiz: UVP-Vergleiche werden regulär angezeigt
- Vollständig konform mit EU-Recht zu unlauteren Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG)
📘 Was bedeutet der durchgestrichene Preis?
✔ Offizielle UVP des Herstellers
Der durchgestrichene Preis stellt ausschließlich die offizielle UVP dar, die vom Hersteller vorgegeben ist.
❌ Kein früherer Preis unseres Shops
Wir verwenden niemals frühere Shop-Preise als Vergleichswerte.
❌ Keine künstlichen oder aufgeblasenen „War“ Preise
Keine Fake-Rabatte, keine aufgeblasenen „War/jetzt“-Preise.
✔ 100 % überprüfbar
Jede UVP stammt direkt aus offizieller Herstellerdokumentation.
🎯 Warum wir ausschließlich UVP verwenden
Wir setzen auf Transparenz statt auf künstliche Marketingtricks. Unsere Grundsätze:
- Keine Fake-Rabatte
- Keine manipulierten Vergleichspreise
- Keine kurzfristige Preiserhöhung
- Keine irreführenden „War“-Preise
Wenn Sie ANGEBOT sehen, bedeutet das immer:
Ein echter Preisvorteil gegenüber der offiziellen UVP.
⚖️ Rechtliche Grundlage (EU-Richtlinie 2005/29/EG – Unlautere Geschäftspraktiken)
Das relevante EU-Recht verlangt:
- Klare Herkunft der Vergleichspreise
- Keine irreführenden Informationen
- Transparente Kennzeichnung
Da wir nur offizielle UVP verwenden:
- zeigen wir keine früheren Shop-Preise an
- benötigen wir keine 30-Tage-Preisverläufe
- bleiben wir vollumfänglich EU-konform
Offizieller EU-Text:
Richtlinie 2005/29/EG (Unlautere Geschäftspraktiken)
🇩🇪🇦🇹 UVP in Deutschland & Österreich
In Deutschland und Österreich darf die UVP angezeigt werden, solange sie klar und eindeutig als Herstellerpreis gekennzeichnet ist. Dies entspricht vollständig dem nationalen Recht bei eindeutiger Kennzeichnung.
In DE & AT:
- UVP darf bei klarer Kennzeichnung angezeigt werden
- Keine früheren Shop-Preise werden verwendet
- Keine irreführenden „War“-Preise
- ANGEBOT-Badges können zur zusätzlichen Rechtssicherheit ausgeblendet werden
🇪🇺 Andere EU-Länder
In allen anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen UVP-Vergleiche angezeigt werden, sofern sie:
- genau
- transparent
- klar gekennzeichnet
Da wir nur echte UVP-Werte verwenden, ist die Anzeige vollumfänglich konform.
🇨🇭 Schweiz
Die Schweiz folgt eigenen Preisvorschriften. Da wir nur offizielle UVP verwenden, kann ANGEBOT ohne rechtliche Bedenken angezeigt werden.
- Keine EU-Omnibus-Regeln
- Keine 30-Tage-Regel
- Keine Anforderungen an Preisverläufe
🤝 Unser Transparenz-Versprechen
Wir garantieren:
- Ehrliche Preisgestaltung
- Keine künstlichen Rabatte
- Nur echte Hersteller-UVP
- Klare Kennzeichnung in jedem Land
- Vollständig nachvollziehbare Preisstruktur
❓ FAQ – Häufig gestellte Fragen
Warum ist der durchgestrichene Preis höher als der aktuelle Preis?
Weil er die offizielle UVP widerspiegelt.
Ist das ein früherer Preis Ihres Shops?
Nein. Wir zeigen niemals frühere Shop-Preise an.
Warum sehe ich in Deutschland oder Österreich kein ANGEBOT?
Weil ANGEBOT-Badges dort zur maximalen Rechtssicherheit ausgeblendet werden können, obwohl die UVP bei klarer Kennzeichnung angezeigt werden darf.
Sind Ihre UVP-Werte überprüfbar?
Ja. Alle Werte stammen aus offizieller Herstellerdokumentation.